Bekanntmachung Widmungsverfügung - Gemarkung Schönwalde, Flur : 5, Flurstück: 110 teilw.


Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Bekanntmachung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 31.03.2005 (GVBI I.S. 218), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2008 (GVBI I.S. 316) erhält folgende Verkehrsfläche in der Gemarkung Schönwalde die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt:

Lagebezeichnung:
Gemarkung Schönwalde, Flur : 5, Flurstück: 110 teilw.

Klassifizierung:
Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 BbgStrG und verlängert den bereits als öffentliche Straße gewidmeten „Gimpelsteig"

Funktion:
Anliegerstraße

Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Schönwalde-Glien

Widmungsbeschränkung:
ohne; verkehrsrechtliche Anordnungen gelten entsprechend

Inkrafttreten:
Die Widmung tritt nach Veröffentlichung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister




(Siegel)