Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes zum Bebauungsplan „Hasenwinkel" mit Begründung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes „Hasenwinkel" mit Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Pausin mit den Flurstücken 33 bis 35, 37/1 bis 37/4, 39/1, 39/2, 40/1 bis 40/3, 42 teilw., 43/1, 43/3, 54 teilw., 122 bis 125, 128 bis 132, 169 bis 171 und 182 bis 184 der Flur 7 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 82 / 2011 vom 28.04.2011 gebilligt und ist nach § 4a Absatz 3 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom
27.06.2011 bis einschließlich 28.07.2011
öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Schönwalde-Glien, den 17.05.2011