Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Hasenwinkel" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hasenwinkel" für den Ortsteil Pausin für das ca. 4 ha große Plangebiet zwischen der Landesstraße L 16 im Süden, dem Wohngebiet „Wansdorfer Weg" im Westen, dem Wansdorfer Weg im Norden und einem Waldgebiet im Osten (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung und Umweltbericht wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 170/2011 vom 20.10.2011 in der Planfassung August 2011 gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 28.11.2011 bis einschließlich 29.12.2011 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schönwalde-Glien, den 21. Oktober 2011