Beschluss Nr. 71/2010
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4", OT Pausin - Satzungsbeschluss
Satzung
der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Anger 3-4", bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) für das Gebiet in der Flur 5, Flurstück 55/4 in der Gemarkung Pausin:
Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGB l. I S. 2585) und § 89 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 17. September 2008 (GVBI. I S. 226) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und mit der vorliegenden Zustimmung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Anger 3-4" erlassen.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 3 BauGB die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Vorhabenbezogene Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.
(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin
Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 22.04.2010 unter der Drucksache Nr. 71 / 2010 als Satzung beschlossene vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Anger 3-4" für das Gebiet in der Ortslage Pausin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) für das 4.661 m² große Gemeindegebiet südlich der „Landesstraße 16" in der Ortsmitte von Pausin, wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Anger 3-4" ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian-Bach-Str. 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien, während folgender Zeiten:
Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr),
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Schönwalde-Glien, den 9. Juli 2010