Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dorf Nord " der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf
Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien hat in ihrer Sitzung am 25.03.2010 unter der Drucksache Nr. 48/2010 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dorf Nord" im Ortsteil Schönwalde-Dorf nach § 13 BauGB beschlossen. Die Planänderung ist beschränkt auf das Flurstück 205 der Flur 28 in der Gemarkung Schönwalde (Fliegersiedlung 2) (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage). Der Entwurf wurde einschließlich der Begründung gebilligt und wird hiermit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 6. Mai 2010 bis einschließlich 7. Juni 2010 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, | |
Dienstag | von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, | |
Donnerstag | von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr, | |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr).
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schönwalde-Glien, den 25.03.2010