Autor: Frau Folgart
Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz" für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit dem Flurstück 279 der Flur 1 einschließlich der Begründung und Umweltbericht (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 259/2009 vom 17.12.2009 in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur Bürgerbeteiligung und gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Der Gemeinde Schönwalde-Glien liegen keine umweltrelevanten Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.
Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 22.02.2010 bis einschließlich 23.03.2010 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, |
Dienstag | von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, |
Donnerstag | von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) |
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schönwalde-Glien, den 29.01.2010