Beschluss Nr. 191/2010 aus Gemeindevertretersitzung vom 23.9.2010
Beschlussfassung zum Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz", OT Schönwalde-Siedlung
Betreff: Satzungsbeschluss
Satzung
der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz" (Stand der endgültigen Planfassung September 2010), bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) für das Gebiet mit dem Flurstück 279 der Flur 1 in der Gemarkung Schönwalde.
Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz" erlassen.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 2 BauGB den Bebauungsplan bei der höheren Verwaltungsbehörde (Landkreis Havelland) zur Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung
Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.09.2010 unter der Drucksache Nr. 191/2010 beschlossene Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz" der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung wurde mit Verfügung der höheren Genehmigungsbehörde, dem Landrat des Landkreises Havelland als allgemeine untere Landesbehörde - Dez. IV, Bauordnungsamt SG 63.3 Genehmigungsverfahren/Bauleitverfahren vom 18.11.2010 mit Aktenzeichen 63.3-03340-10 genehmigt.
Der ausgefertigte Bebauungsplan für das Gebiet mit dem Flurstück 279 der Flur 1 in der Gemarkung Schönwalde (Fehrbelliner Str. 10) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 25 „Fehrbelliner Straße - Jugendclub und Bolzplatz" incl. Planwerk und Begründung (in der endgültigen Planfassung Mai 2010) tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden
Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Schönwalde-Glien, 24.11.2010