Beschluss Nr. 23/2010
Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische", OT Schönwalde-Siedlung
Satzungsbeschluss
Satzung
der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung über den Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische", bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) für das Gebiet mit den folgenden Flurstücken in der Gemarkung Schönwalde:
Flurstücke 210 - 212, 214 - 235, 238, 239 der Flur 18,
Flurstücke 1 - 8, 9 (tlw.), 12, 13, 14/1, 14/2, 15 - 37, 38, 39 - 76, 78 - 84, 86 - 116, 118 - 120, 122 - 201, 680 - 683, 687, 688 der Flur 19 und
Flurstücke 1 - 7, 172 - 207, 216, 217, 220, 222, 223, 231 (tlw.), 232 - 234 der Flur 21
Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGB l. I S. 2585) und § 89 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 17. September 2008 (GVBI. I S. 226) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und mit der vorliegenden Zustimmung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische" erlassen.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 3 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung
Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 25. Februar 2010 unter der Drucksache Nr. 23 / 2010 als Satzung beschlossene einfache Bebauungsplan Nr. 03 "Havelländische" für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 210 - 212, 214 - 235, 238, 239 der Flur 18, den Flurstücken 1 - 8, 9 (tlw.), 12, 13, 14/1, 14/2, 15 - 37, 38, 39 - 76, 78 - 84, 86 - 116, 118 - 120, 122 - 201, 680 - 683, 687, 688 der Flur 19 und den Flurstücken 1 - 7, 172 - 207, 216, 217, 220, 222, 223, 231 (tlw.), 232 - 234 der Flur 21 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische" incl. Planwerk und Begründung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden
Montag und Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, | |
Dienstag | von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, | |
Donnerstag | von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und | |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Schönwalde-Glien, den 29.03.2010