Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Betr.: Öffentliche Auslegung des 4. Entwurfes zum Bebauungsplan „Gartenweg“ mit Begründung und Umweltbericht der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin
Der 4. Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenweg" mit Begründung und Umweltbericht für das Gebiet in der Gemarkung Pausin mit den Flurstücken 78, 79, 80/1, 80/2, 81/1, 81/2, 82 bis 90, 91/1, 91/2, 92/1, 92/2, 93/1, 93/2, 94/1, 94/2, 95, 96/1, 96/2, 97/1, 97/2, 98/1, 98/2, 99/1, 99/2, 100 bis 102, 103/1, 103/2, 104/1, 104/2, 106/1, 106/2, 107 bis 109, 110/1, 111, 113 bis 116, 117 teilw., 119 bis 123, 126, 25/1, 25/3 bis 25/5, 26/1, 26/3, 26/9, 26/13, 26/14, 77/3 bis 77/7, 77/9, 77/14, 77/16, 77/24, 22, 23,, 18 teilw., 168, 199, 141 bis 156, 162 bis 166, 172, 177, 198, 105, 43 teilw., in der Flur 10, Flurstücke 250 bis 256, 65/1, 210, 61 teilw., 62 teilw.,64 teilw., 59, 58 teilw., 201, 202, 57/2, 218 teilw. der Flur 5 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 69 / 2010 vom 22.04.2010 gebilligt und ist nach § 4a Absatz 3 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Gemeinde Schönwalde-Glien liegen umweltrelevante Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom
07.06.2010 bis einschließlich 08.07.2010
öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Schönwalde-Glien, den 23. April 2010