Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
Auf der Grundlage der Beschlüsse vom 15.10.2009 zur Drucksache Nr. 165/2009 und vom 25.02.2010 zur Drucksache Nr. 165/1/2009/2010 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 27.05.2010 zur Drucksache Nr. 165/2/2009/2010 gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schönwalde-Glien im Bereich der Ortsteile Schönwalde-Dorf und Schönwalde-Siedlung beschlossen. Der Planentwurf einschließlich des Erläuterungsberichtes wurde in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 3 Absatz 1 BauGB für die Dauer von einem Monat zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 12.07.2010 bis einschließlich 12.08.2010 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, |
Dienstag | von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, |
Donnerstag | von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) |
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schönwalde-Glien, den 03.06.2010