Beschluss Nr. 212/2008 aus Gemeindevertretersitzung vom 20.11.2008
Vorhabensbezogener Bebauungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A" im OT Wansdorf - Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und § 89 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 16.07.2003 (GVBI. I.S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2008 (GVBI I/08, S. 172) den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A" für das Gebiet in der
Flur 4, den Flurstücken 203/2 und 212/1 (teilw.) der Gemarkung Wansdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Der Vorhabensbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Vorhabensbezogene Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabensbezogene Bebauungsplan in Kraft.
(19 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Vorhabensbezogener Bebauungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf
Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 20.11.2008 unter der Drucksache Nr. 212/2008 als Satzung beschlossene Vorhabensbezogene Bebauungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A" für das Gebiet in der Ortslage Wansdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) für das ca. 1.559 m² große Gemeindegebiet am östlichen Dorfrand", wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.
Der Vorhabensbezogene Bebauungsplan tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Vorhabensbezogenen Bebauungsplan WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A" ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian-Bach-Str. 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien, während folgender Zeiten:
Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr),
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Schönwalde-Glien, den 21.01.2009