Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Beschluss Nr. 191/2008 aus Gemeindevertretersitzung vom 16.10.2008
Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg" im OT Schönwalde-Siedlung
- Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung  beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) und § 89 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 16.07.2003 (GVBI. I.S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2008 (GVBl I/08, S. 172) den Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg" im OT Schönwalde-Siedlung für das Gebiet mit den  Flurstücken 69 (tlw.), 70 (tlw.), 73 (tlw.), 74 bis 76, 77/2, 81/1, 81/2, 81/3, 84, 85, 86/2, 87 bis 93, 98, 166 (tlw.), 109 (Tlw.), 188 bis 190, 192 bis 194, 204 und 205 in der Flur 29 der Gemarkung Schönwalde. als Satzung:

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung  zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(16 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

 

 

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien


Betr.:    Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 16.10.2008 unter der Drucksache Nr. 191/2008 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 24 "Alter Wansdorfer Weg" für das Gebiet mit den   Flurstücken 69 (tlw.), 70 (tlw.), 73 (tlw.), 74 bis 76, 77/2, 81/1, 81/2, 81/3, 84, 85, 86/2, 87 bis 93, 98, 166 (tlw.), 109 (Tlw.), 188 bis 190, 192 bis 194, 204 und 205 in der Flur 29 der Gemarkung Schönwalde, bestehend aus der Planzeichnung  (Teil A) und dem Text (Teil B) wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 24 „Alter Wansdorfer Weg" incl. Planwerk und Begründung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis  des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die  Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

       

Schönwalde-Glien, 26.01.2009


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister   




(Siegel)