Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 „Fasanensteig" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Fasanensteig" für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 220/3 - 220/8, 220/11 - 220/44 sowie den Flurstücken 267 - 285, 236 (tlw.) und 219/1 (tlw.) der Flur 5 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 133/2009 vom 16.07.2009 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Dabei wurde gleichzeitig bestimmt, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Der Gemeinde Schönwalde-Glien liegen keine umweltrelevanten Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.
Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 10.08.2009 bis einschließlich 10.09.2009 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schönwalde-Glien, den 17.07.2009