Beschluss Nr. 129/2009
Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische", OT Schönwalde-Siedlung
- Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03 "Havelländische" für den OT Schönwalde-Siedlung für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 210 - 212, 214 - 235, 238, 239 der Flur 18, den Flurstücken 1 - 8, 9 (tlw.), 12, 13, 14/1, 14/2, 15 - 37, 38, 39 - 76, 78 - 84, 86 - 116, 118 - 120, 122 - 201, 680 - 683, 687, 688 der Flur 19, den Flurstücken 8 - 39, 42 - 110, 113 - 171, 210 - 215, 218, 219, 221, 224 - 230, 235, 235/40 der Flur 21 und den Flurstücken 1 - 7, 172 - 207, 216, 217, 220, 222, 223, 231 (tlw.), 232 - 234 der Flur 22 wird einschließlich der Begründung in der vorgelegten Form gebilligt und nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Frist Stellung zu nehmen.
Es wird hiermit bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 03 „Havelländische" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03 „Havelländische" für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 210 - 212, 214 - 235, 238, 239 der Flur 18, den Flurstücken 1 - 8, 9 (tlw.), 12, 13, 14/1, 14/2, 15 - 37, 38, 39 - 76, 78 - 84, 86 - 116, 118 - 120, 122 - 201, 680 - 683, 687, 688 der Flur 19, den Flurstücken 8 - 39, 42 - 110, 113 - 171, 210 - 215, 218, 219, 221, 224 - 230, 235, 235/40 der Flur 21 und den Flurstücken 1 - 7, 172 - 207, 216, 217, 220, 222, 223, 231 (tlw.), 232 - 234 der Flur 22 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 129/2009 vom 16.07.2009 gebilligt und nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Dabei wurde gleichzeitig bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Der Gemeinde Schönwalde-Glien liegen keine umweltrelevanten Stellungnahmen zum Immissionsschutz vor.
Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 19.10.2009 bis einschließlich 20.11.2009 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag, Mittwoch | von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr | |
Dienstag | von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr | |
Donnerstag | von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr | |
Freitag | von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr | |
(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr) |
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schönwalde-Glien, den 30.07.2009