Bebauungsplan "Hasenwinkel" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin


Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Bebauungsplan  „Hasenwinkel" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil  Pausin 

Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien  in der Sitzung am 23.04.2009 unter der Drucksache Nr. 63/2009  als Satzung beschlossene  Bebauungsplan  „Hasenwinkel"  für das Gebiet in der Ortslage Pausin,  bestehend aus der Planzeichnung  (Teil A) und dem Text (Teil B) für das ca. 4,02 ha  große Gemeindegebiet südlich des „Wansdorfer Weges" und nördlich der „Landesstraße 16",  wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt  am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan  „Hasenwinkel" ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian-Bach-Str. 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien, während folgender Zeiten:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,

Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr),

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis  des Bebauungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde - Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich. 

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die  Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Schönwalde-Glien, den 05.05.2009


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister   




(Siegel)