Beschluss Nr. 84/2009 aus Gemeindevertretersitzung vom 14.5.2009
Bebauungsplan „Am Schmiedeweg" OT Paaren im Glien
Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018) die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Am Schmiedeweg" für das Gebiet in der
Flur 4, den Flurstücken 215/1, 217/1, 212, 347, 348, 350, 351, 359 - 366, 369 - 388, 393 - 396, 400, 403, 440, 441, 453, 457, 462 - 464, 476, 478, 563, 564, 568 - 573, 580, 586, 587, 589, 599, 600, 604, 610 - 612 der Gemarkung Paaren im Glien, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
(18 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: 8. Änderung zum Bebauungsplan „Am Schmiedeweg" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien
Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 14.05.2009 unter der Drucksache Nr. 84/2009 als Satzung beschlossene 8. Änderung zum Bebauungsplan „Am Schmiedeweg" für das Gebiet in der Ortslage Paaren im Glien, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) für das ca. 12,5 ha große Gemeindegebiet nördlich der Landesstraße L 16, wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.
Die 8. Änderung zum Bebauungsplan tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung der 8. Änderung zum Bebauungsplan „Am Schmiedeweg" ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian-Bach-Str. 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien, während folgender Zeiten:
Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr),
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Schönwalde-Glien, den 10.06.2009