Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Amselsteig“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung


Beschluss Nr. 113/2008  der Gemeindevertretersitzung vom 19.06.2008
Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 „Amselsteig", 4. Änderung im OT Schönwalde-Siedlung - Änderung des Geltungsbereiches

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt in Anpassung an die aktuelle Straßenplanung zur Herstellung des Gimpelsteiges bzw. des verlängerten Gimpelsteiges („Wiesenweg") die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 11 „Amselsteig" für den OT Schönwalde-Siedlung mit Aufnahme einer Teilfläche des Flurstücks 111 der Flur 5 sowie mit der Begradigung der Geltungsbereichsgrenze im westlichen Planbereich auf dem kommunalen Flurstück 184 der Flur 5.

Der Geltungsbereich umfasst somit die Flurstücke 81 bis 93, 94/1, 94/2, 95 bis 104, 105/1, 105/2, 106 bis 108, 110, 111 tw., 252 bis 255, 264 bis 266 in der Flur 5, die Flurstücke 1, 149 tw, 170, 171 in der Flur 6 und die Flurstücke 1/9 tw., 5, 11 bis 14, 15/2, 16, 18 bis 21, 23, 24, 25, 161, 165 bis 167, 169 bis 182, 184 tw., 189 und 190 in der Flur 15 der Gemarkung Schönwalde.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

 

Beschluss Nr. 114/2008  der Gemeindevertretersitzung vom 19.06.2008
Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 „Amselsteig", 4. Änderung im OT Schönwalde-Siedlung - Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den vorliegenden Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Amselsteig" für den OT Schönwalde-Siedlung (Stand Juni 2008) für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 81 bis 93, 94/1, 94/2, 95 bis 104, 105/1, 105/2, 106 bis 108, 110, 111 tw., 252 bis 255, 264 bis 266 in der Flur 5, den Flurstücken 1, 149 tw, 170, 171 in der Flur 6 und den Flurstücken 1/9 tw., 5, 11 bis 14, 15/2, 16, 18 bis 21, 23, 24, 25, 161, 165 bis 167, 169 bis 182, 184 tw., 189 und 190 in der Flur 15 einschließlich der Begründung und bestimmt ihn hiermit nach § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur Auslegung. Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind einzuholen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

 

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Amselsteig" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Siedlung

Der Entwurf  zur 4. Änderung des  Bebauungsplanes  Nr. 11 „Amselsteig" (Planfassung Stand Juni 2008) für das Gebiet in der Gemarkung Schönwalde mit den Flurstücken 81 bis 93, 94/1, 94/2, 95 bis 104, 105/1, 105/2, 106 bis 108, 110, 111 tw., 252 bis 255, 264 bis 266 in der Flur 5, den Flurstücken 1, 149 tw, 170, 171 in der Flur 6 und den Flurstücken 1/9 tw., 5, 11 bis 14, 15/2, 16, 18 bis 21, 23, 24, 25, 161, 165 bis 167, 169 bis 182, 184 tw., 189 und 190 in der Flur 15 einschließlich der Begründung (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 114/2008 vom 19.06.2008 gebilligt und nach § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer von einem Monat zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 07.07.2008 bis einschließlich 07.08.2008 öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde - Glien, Zimmer 11, Ortsteil Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag und Mittwoch          von 9:00 Uhr bis  15:00 Uhr
Dienstag                               von 9:00 Uhr bis  19:00 Uhr
Donnerstag                           von 7:30 Uhr bis  15:00 Uhr
und Freitag                           von 9:00 Uhr bis  12:00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Schönwalde-Glien, den 20.06.2008


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister   




(Siegel)