Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des 1.Entwurfes zum Bebauungsplan und Umweltbericht „Hasenwinkel“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.:     Öffentliche Auslegung des 1.Entwurfes zum Bebauungsplan und Umweltbericht „Hasenwinkel" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin

Der 1. Entwurf  des  Bebauungsplanes „Hasenwinkel"  mit Umweltbericht  und Begründung für das Gebiet in der Gemarkung Pausin mit den Flurstücken 32 (geteilt in 182 bis 184), 33 bis 35, 37/1 bis 37/4, 39/1, 39/2, 39/3 (geteilt in 169, 170 und 171), 40/1 bis 40/3, 42 teilw., 43/1, 43/3, 54 teilw., 122 bis 125 und 128 bis 132 der Flur 7 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde - Glien zur Drucksache Nr. 237/2007  vom  13.12.2007  gebilligt und ist nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer von einem Monat  öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

11.02.2008  bis 14.03.2008

öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis  15.00 Uhr und
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

 

Schönwalde-Glien, den  14. Dez. 2007


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister




(Siegel)