Bebauungsplan 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien


Beschluss Nr. 81/2008 Gemeindevertretersitzung vom 19.6.2008
Bebauungsplan 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006" OT Paaren im Glien - Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) den Bebauungsplan 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006" für das Gebiet in der

Flur 4, den Flurstücken 178 teilw., 262, 263, 264, 265, 266, 269, 272/2 teilw., 274 teilw., 276, 277, 278, 279 teilw., 280, 283, 284, 285 teilw., 474 teilw., 475, 540, 542, 582, 583 und 584 der Gemarkung Paaren im Glien, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt. Der  Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung einzureichen. Nach erfolgter Genehmigung ist der Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung  zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen,  wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

 

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.:    Bebauungsplan  09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil  Paaren im Glien

Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien  in der Sitzung am 19.06.2008 unter der Drucksache Nr. 81/2008  als Satzung beschlossene  Bebauungsplan 09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006"  für das Gebiet in der Ortslage Paaren im Glien,  bestehend aus der Planzeichnung  (Teil A) und dem Text (Teil B) für das ca. 33,4 ha große Gemeindegebiet südlich angrenzend an die  „Gartenstraße",  wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt  am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan  09/2006 „Märkisches Ausstellungs- und Freizeitzentrum 2006" ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde - Glien, Sebastian-Bach-Str. 10-12 in 14621 Schönwalde - Glien, während folgender Zeiten:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr),

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis  des Bebauungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde - Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich. 

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die  Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Schönwalde-Glien, den 25.09.2008


gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister   




(Siegel)