Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Umweltbericht zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan und Begründung WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A" der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf
Der Entwurf mit Umweltbericht des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung WAN 01/2005 „Wansdorfer Dorfstraße 98A für das Gebiet in der Gemarkung Wansdorf mit den Flurstücken 203/2 und 212/1 (teilw.) der Flur 4 (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches in der Anlage) wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde - Glien zur Drucksache Nr. 193/2007 vom 25.10.2007 gebilligt und ist nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom
10.12.2007 bis einschließlich 16.01.2008
öffentlich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bauamt, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu folgenden Zeiten während der Dienststunden für jedermann aus:
Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
Während dieser Zeit können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Schönwalde-Glien, den 29.10.2007