Beschluss Nr. 82/2007 der Gemeindevertretung vom 23.08.07
Satzung zum Bebauungsplan 06/2005 „Sport- und Freizeitanlage" im OT Wansdorf
Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) den Bebauungsplan 06/2005 „Sport- und Freizeitanlage" für das Gebiet in der
Flur 4, den Flurstücken 160, 161, 162 (teilw.), 163, 164, 179 (teilw.), 385 und 386 der Gemarkung Wansdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)