Genehmigung Baustellenzufahrt

  • Volltext

    Die Baustellenzufahrt ist eine provisorische Zufahrt, die zum Schutz der öffentlichen Verkehrsflächen im Zuge von Baumaßnahmen zu errichten ist. Die Benutzung der Straße, z.B. als Baustellenzufahrt, geht über den Gemeingebrauch hinaus und ist eine Sondernutzung, die separat beim Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien zu beantragen ist. Die Baustellenzufahrt ist nicht als endgültige Grundstückszufahrt anzusehen.

  • Rechtsgrundlage(n)

    Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)


  • Anträge / Formulare


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