Genehmigung einer Grundstückszufahrt
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Bei der Errichtung einer Grundstückszufahrt handelt es sich nach dem Brandenburger Straßengesetz um eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes, die genehmigungspflichtig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Anträge / Formulare