Hund steuerlich und ordnungsbehördlich anmelden
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Wie erfolgt die Anmeldung eines Hundes in der Kommune?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schönwalde-GlienJeder Hund, der älter als 3 Monate ist, unterliegt im Rahmen der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien der Hundesteuerpflicht und ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bereich Kämmerei anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden.
Volltext
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie unverzüglich nach Anschaffung bzw. nach Zuzug verpflichtet, diesen in der örtlichen Kommune steuerlich und ordnungsbehördlich anzumelden.
Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier erheblich sein können.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schönwalde-GlienSie muss innerhalb eines Monats nach Beginn der steuerpflichtigen Tierhaltung erfolgen. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats der auf die Aufnahme des Hundes in den Haushalt des Halters folgt. Als Hundehalter gilt dabei auch, wer einen Hund für andere zur Pflege oder zur Probe hält.
Die Nichtanmeldung zur Hundesteuer erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld veranlagt werden.
Die Hundesteuer ist jeweils für ein Jahr festgesetzt. der Steuersatz beträgt - für den 1. Hund 48,00 € und für jeden weiteren Hund 84,00 €.
Hundesteuermarke:
Die Gemeinde Schönwalde-Glien gibt für jeden Hund bei der Anmeldung eine Hundemarke gegen Entrichtung einer Gebühr von 0,50€ aus, die bis zur Abmeldung gültig ist. Bei Verlust ist eine Ersatzmarke erhältlich. Die Marke muss nicht unbedingt am Halsband des Hundes befestigt werden, jedoch besteht dann die Verpflichtung, anderweitig Name und Anschrift des Besitzers anzubringen.
Abmeldung:
Der Tod des Hundes ist schriftlich anzuzeigen. In der Regel geschieht dies durch die Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung.
Bei Wegzug aus dem Gemeindegebiet Schönwalde-Glien ist die Gemeindeverwaltung, Bereich Kämmerei zu benachrichtigen. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt bewirkt nicht automatisch die Abmeldung von der Hundesteuer.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Kann der genaue Zeitpunkt der Abschaffung, des Abhandenkommens oder des Eingehens durch den Hundehalter nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des auf die Abmeldung folgenden Kalendermonats.
Steuerermäßigungen (siehe Satzung unten)
Steuerbefreiungen:Die Hundesteuersatzung sieht in Ausnahmefällen Steuerbefreiungen vor. Genaue Auskunft hierüber erteilt die Kämmerei. Unabhängig davon ist die Hundehaltung in jedem Fall anzumelden.
Anträge / Formulare
- Anmeldung Hund(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)