Europawahl durchführen

  • Kurztext

    • Europawahl Durchführung
    • gewählt wird mit amtlichem Stimmzettel
    • Stimmzettel wird bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt
    • anschließend betritt der Wähler oder die Wählerin einzeln die Wahlkabine
    • durch Kreuz oder anderweitig wird der gewünschte Wahlvorschlag eindeutig kenntlich gemacht
    • anschließend wird der Stimmzettel in der Wahlkabine gefaltet
    • der Wähler oder die Wählerin hat die Wahlbenachrichtigung auf Verlangen vorzulegen oder sich auszuweisen
    • wenn der Wähler oder die Wählerin im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann der Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen werden
    • der Schriftführer oder die Schriftführerin notiert anschließend die Stimmabgabe
    • zuständig: Wahlvorstand
  • Teaser

    Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

  • Volltext

    Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
    Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
    Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Ausweisdokument
  • Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

  • Verfahrensablauf

    Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum,  Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
    • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
    • Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
    • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
    • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
  • Bearbeitungsdauer

    entfällt

  • Fristen

    am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

  • Rechtsbehelf

    entfällt

  • Formulare/Schriftformerfordernis

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

  • Weiterführende Informationen


Ansprechpunkt

Wahlbehörde der Gemeinde, des Amtes, der Verbandsgemeinde, der kreisfreien Stadt

Zuständige Abteilungen