Wohnsitz Anmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    • Bei Einzug in eine neue Wohnung muss sich die melde-pflichtige Person anmelden
    • Frist: 2 Wochen
    • Gebühren: keine  
    • Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Teaser

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.

  • Volltext

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:

    • Personaldokumente aller betroffenen Personen
    • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung 

    o          des nicht verheirateten Partners

    o          von volljährigen Kindern

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schönwalde-Glien
    • Wohnungsgeberbestätigung bei Miete 
    • Grundbuchauszug bei Eigentum

  • Voraussetzungen

    Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):

    Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

  • Verfahrensablauf

    Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

  • Fristen

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

  • Zuständige Stelle

    Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende