amtliche Meldebestätigung Ausstellung

  • Kurztext

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

  • Teaser

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

  • Volltext

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

  • Rechtsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
    In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

  • Urheber

    Dr. Laier, RL VII2

  • Zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende