Meldungen zum Personalausweis vornehmen
Kurztext
- Personalausweis Meldung
-
Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Bürgeramt hinsichtlich des Personalausweises zu melden:
- Änderung der personenbezogenen Daten (Ausnahme: Anschrift, Körpergröße)
- Diebstahl (Meldung auch bei Polizei möglich)
- Verlust (Meldung auch bei Polizei möglich)
- Wiederauffinden nach der Meldung über den Verlust
- Kosten: keine
- Bearbeitungsdauer: keine
- Fristen: unverzüglich
-
zuständig:
- bei Datenänderung (z.B. Name) jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
- bei Verlust/Diebstahl: jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt) oder Polizei
Teaser
Wenn sich in Bezug auf Ihren Personalausweis oder die darauf eingetragenen Daten etwas ändert, müssen Sie das unverzüglich melden.
Volltext
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:- Namensänderungen
- wenn Sie den Personalausweis verloren haben
- wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde
- wenn Sie den Personalausweis wiedergefunden haben, nachdem Sie ihn als verloren gemeldet hatten
- Hinweis: Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises können Sie auch der Polizei melden.
Es gibt 2 Ausnahmen:
- Wenn sich Ihre Anschrift oder Körpergröße ändert, bleibt Ihr Personalausweis weiterhin gültig.
- Wenn Sie der Meldepflicht bei einer neuen Anschrift innerhalb Deutschlands nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:
- Nachweis des neuen Namens durch neue Personenstandsurkunde (zum Beispiel Heiratsurkunde, Registerauszug des Standesamtes über den neuen Namen)
- biometrisches Lichtbild
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde