Spielplätze Instandhaltung

  • Kurztext

    Zu den Aufgaben der Gemeinden und Städte gehört es auch, Spiel- und Bolzplätze anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

  • Teaser

    Wo können Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge machen und Beschädigungen von Kinderspielplätzen melden?

  • Volltext

    Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

    Durch die intensive Nutzung oder mutwillige Beschädigung sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten und Beschädigungen durch Vandalismus und zu beseitigen.

    Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

    Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

  • Rechtsgrundlage(n)

    Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz

    Landesbauordnungen

  • Erforderliche Unterlagen

    keine

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

  • Verfahrensablauf

    Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

  • Formulare/Schriftformerfordernis

    Mitteilungen über www.maerker.de

    in der Kategorie öffentliches Grün/Spielplatz

  • Weiterführende Informationen

    Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.

  • Zuständige Stelle

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


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Zuständige Abteilungen